Joachim Schmidt
Herr Schmidt studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Bielefeld. Nach Absolvierung des ersten und zweiten Staatsexamens war er zunächst als Angestellter Rechtsanwalt, zugelassen beim Amts- und Landgericht Bielefeld, von 1998 bis Ende 2000 mit eigenen Dezernaten tätig.
Anfang 2001 übernahm er die Kanzlei des verstorbenen Berufskollegen Alexander Potthoff in Bielefeld- Schildesche und strukturierte diese grundlegend nach dem aktuellen Stand der Technik neu.
Im Juli 2001 erwarb Herr Schmidt nach entsprechenden Prüfungen die Erlaubnis, die Bezeichnung
Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Im Februar des Jahres 2003 erhielt Herr Schmidt die Zulassung des Oberlandesgerichtes Hamm (OLG Hamm) und damit das Recht, bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht aufzutreten.
Neben dem Volljuristen sind derzeitig
1 Festangestellte, 1 Teilzeitkraft und eine Auszubildende angestellt, das juristische Team wird weiterhin durch eine Assessorin ergänzt, die nach Anwaltszulassung mit in der Kanzlei als Volljuristin tätig wird.
Herr Schmidt ist
weiterhin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen
Anwaltsverein.
Durch den Fachanwalttitel ist Herr Schmidt befähigt kompetente Auskunft über
alle Fachbereiche des Familienrechts zu erteilen. Hierzu gehört die gesamte
Unterhaltsproblematik, sei es Kindes-, Ehegatten-, oder Elternunterhalt.
Die
Fachanwaltschaft umfasst weiter die Befähigung sich mit allen weiteren
familienrechtlichen Fragen von A wie Auskunft, H wie Heirat, K wie Kinder, S wie
Sorgerecht, U wie Umgangsrecht bis Z wie Zugewinn auszukennen.
Neben der Fachanwaltschaft ist Herr Schmidt Mitglied
in der Arbeitsgemeinschaft Familien und Erbrecht des Deutschen
Anwaltsvereinens. Daneben deckt Herr Schmidt als Tätigkeitsschwerpunkte
die Bereiche Miet und Arbeitsrecht ab, sowie das Verkehrsrecht incl. dem
dazu gehörenden Bußgeldrecht.
Er ist hier Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen
Anwaltsvereines, wo er im Jahre 2005 den neu geschaffenen Titel als Fachanwalt
für Verkehrsrecht anstrebt.
Als Interessenschwerpunkte hat Herr Schmidt Strafrecht und privates Baurecht,
welches er gut aus eigener Erfahrung kennt.
Als Reiter kommt als weiteres Steckenpferd das Pferderecht und die dazugehörigen
Reit- / Wegerechte der Länder hinzu.
Die gleichbleibende anwaltliche Qualität wird durch regelmäßige Fortbildung
gewährleistet.
Herr
Schmidt kann das Verfahren von der außergerichtlichen Beratung bis hin zum
Oberlandesgericht betreuen, ohne das es eines Anwaltwechsels bedarf.